Nachhaltiger Einkauf

Nachhaltiger Einkauf - Code of Conduct

Unser Unternehmen sieht sich bereits seit Gründung in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Wir sind bestrebt unsere Geschäfte kompetent und auf ethisch moralischer Grundlage zu betreiben und bei allen Tätigkeiten einen fairen Wettbewerb zu betreiben. Die Wertschöpfungskette unseres Unternehmens betrifft die Produktentwicklung, die Beschaffung, die Produktion, den Vertrieb und den Verkauf.

Wir verpflichten uns und unsere Lieferanten, folgende Richtlinien einzuhalten:

Code of Conduct Qualtitätsanforderung

Qualitätsanforderungen

Die anerkannten Regeln der Technik, die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und die betrieblichen Regeln und Vorschriften sind zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Unfallverhütungsvorschriften und die allg. anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Weitere Punkte sind die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften beim Einsatz von Maschinen und Anlagen; Vorliegen der EGKonformitätserklärung; CE-Kennzeichnung…
Zu liefernde Waren müssen in allen Punkten den unternehmensspezifischen Anforderungen entsprechen. Lebensmittel müssen im ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den jeweiligen geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen und darüber hinaus die spezifischen Anforderungen erfüllen. Siehe zu jedem Produkt geltenden Allgemeinen Qualitätsanforderungen und Einkaufsspezifiaktionen
Aufführung von Berechtigungen in Bezug auf Rohware und Verpackungen; insbesondere in Bezug auf Lebensmittel und Verpackungsmaterialien vom Lieferanten auf Kosten des Lieferanten Proben und Muster einzufordern. Kontrollen auch unangemeldet auf den Feldern, Ställen, in Produktions- und Lagerstätten des Lieferantendurchzuführen. Der Lieferant stellt sicher, dass entsprechende Rechte auch beim Vorlieferanten eingeräumt werden. Es geht hierbei nicht um Wareneingangs Untersuchungen, sondern die Untersuchungen dienen ausschließlich der Orientierung. Mängel, die im Rahmen der Wareneingangsuntersuchung festgestellt werden, können somit in vollem Umfang geltend gemacht werden.

Code of Conduct Menschenrechte

Sozialstandards

Grundlage sind die fundamentalen Prinzipien (8 Kernkonventionen oder Kernarbeits- Normen) der ILO (International Labour Organisation,) die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die UN-Konventionen über die Rechte von Kindern.Die Achtung der Menschenrechte ist ein elementarer Grundsatz menschlichen Zusammenlebens. Deshalb sollen die jeweiligen Arbeitsverhältnisse und Bedingungen diesen entsprechen. Als Voraussetzung jeder Geschäftsbeziehung erklären sich die Lieferanten und Dienstleister sowie ihre Sublieferanten und Subdienstleister damit einverstanden, die folgenden Bedingungen zu den sozialen Standards als elementare Rechte der Beschäftigten einzuhalten:
Es besteht Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivhandlungen, z.B. Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen oder diesen beizutreten.
Es erfolgt keine Diskriminierung (z.B. nach Ethnie, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Alter…).
Es erfolgt eine faire Bezahlung, mindestens entsprechend dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes.
Es werden geregelte Arbeitszeiten mind. gemäß den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes gefordert.
Kinderarbeit, insbesondere ausbeuterische Kinderarbeit ist unzulässig.
Jugendliche Arbeitnehmer sind besonders zu schützen. Dabei sind z.B. die Beschäftigungsbedingungen und das Mindestalter zu berücksichtigen und gefährliche Beschäftigungen auszuschließen.
Prekäre Arbeitsverhältnisse sind nicht zulässig.
Zwangsarbeit, körperliche Bestrafung oder seelische Nötigung ist untersagt.
Sichere und soweit wie möglich gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sind zu gewährleisten. Falls Unterkünfte für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, gelten für diese entsprechende Grundsätze. Weiterhin werden Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption in allen Formen, sowie Erpressung abgelehnt.

Code of Conduct Umweltschutz

Schutz der Umwelt

Das Unternehmen achtet besonders auf den Umweltschutz. Der Lieferant oder Dienstleister oder deren Subunternehmer verpflichtet sich ebenfalls zu folgenden Punkten:
Zur Vermeidung von möglichen Umweltproblemen ist ein vorsorgender Ansatz zu berücksichtigen, um mögliche Umweltprobleme im Vorhinein auszuschließen (z.B. Risikoanalyse, Umweltverträglichkeitsprüfung)
Umweltfreundliche Technologien und Produkte werden bevorzugt eingesetzt und deren Einsatz permanent weiterentwickelt.
Es werden keine Tierversuche durchgeführt.

Der Lieferant oder Dienstleister verpflichtet sich generell zur Einhaltung der jeweils in seinem Land gültigen Umweltschutz Vorschriften. Außerdem wirken sie bei der Datenerhebung z.B. zur Erstellung einer Ökobilanz mit.